Leistungen

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung stellt die Erfassung aller Zahlungsvorgänge eines Unternehmens sowie die nötigen Bewertungen desselben dar. Sie gehört neben der Planungsrechnung, der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der betriebswirtschaftlichen Statistik zum betrieblichen Rechnungswesen.

Einkommensteuererklärung

Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer.

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Gewerbesteuererklärung

Die Gewerbesteuer (Abkürzung: GewSt) wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Hierzu wird für gewerbesteuerliche Zwecke ein Gewerbeertrag ermittelt, welcher regelmäßig in einem Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 3,5 % des Gewerbeertrags mündet. Die hebeberechtigte Gemeinde muss die Gewerbesteuer mindestens in Höhe des doppelten Messbetrages erheben (Hebesatzminimum: 200 %).

Lohnbuchführung

Die Lohnbuchhaltung ist ein Teilgebiet der Betriebsbuchhaltung und verantwortlich für das Erfassen, das Abrechnen und das Buchen von Arbeitsentgelten. Es geht also um die Abwicklung von Löhnen und Gehältern in einem Unternehmen. Dazu zählen auch die gesetzlichen und die freiwilligen Abzüge der Arbeitsentgelt.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, Deutschland) beziehungsweise Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung, Österreich) ist eine vereinfachte gesetzlich vorgegebene Gewinnermittlungsmethode. Der Gewinn wird dabei als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnet.

Steuerberatung

Steuerberatung ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerrechtlichen Angelegenheiten. Die Steuerberatung ist ein Teil der Rechtsberatung; die damit verbundenen Berufsaufgaben dienen der Steuerrechtspflege, einem wichtigen Gemeinschaftsgut.

Die Zulässigkeit der Steuerberatung ist in Deutschland im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt.

Jahresabschlusserstellung

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses genehmigen die Gesellschafter die vorgelegten wirtschaftlichen Zahlen und Fakten zur Geschäftsführung der GmbH. Die Beschlussfassung erfolgt in der Regel mit einfacher Mehrheit. Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist stimmberechtigt.

Umsatzsteuererklärung

Die Umsatzsteuererklärung ist eine jährliche Steuererklärung, die ein Unternehmer der Umsätze im Sinne des § 1 UStG ausführt, nach § 18 Abs. 3 UStG abzugeben hat.

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